Stimmrecht
Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit 3 Monaten in der Gemeinde angemeldet sind, sind stimmberechtigt. Sie können an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen und für neu zu besetzende Kommissions- oder Gemeinderatssitze kandidieren.
Recht auf Information
Die Stimmberechtigten haben Anspruch auf Informationen, soweit nicht überwiegend öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Der Gemeinderat informiert regelmässig via Riggisberger Info, auf der Homepage, an Orientierungs- oder Gemeindeversammlungen, im Anzeiger oder wenn es die Umstände erfordern, in anderer geeigneter Art und Weise.
Initiativrecht
10% der Stimmberechtigten können mit einer Initiative die Behandlung eines Geschäfts verlangen, wenn es in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Die Initiative ist gültig, wenn sie als einfache Anregung oder als ausgearbeiteter Entwurf eingereicht wird, nicht rechtswidrig ist und nur einen Gegenstand umfasst (Einheit der Materie). Es wird empfohlen, das Vorgehen vorgängig mit der Gemeindeverwaltung zu klären.
Antragsrecht
Die Stimmberechtigten können an Gemeindeversammlungen zu traktandierten Geschäften Ordnungs-, Rückweisungs- oder Änderungsanträge stellen. Zudem haben sie die Möglichkeit, im Traktandum "Verschiedenes" einen Antrag zu stellen. Über nicht traktandierte Geschäfte kann jedoch nicht abschliessend befunden werden. Ein Antrag im „Verschiedenen“ wird durch die Stimmberechtigten als erheblich erklärt oder verworfen. Erheblich erklärte Anträge verpflichten den Gemeinderat, sich mit diesem Geschäft zu befassen und die Gemeindeversammlung über den Beschluss des Gemeinderates zu informieren bzw. das Geschäft einer nächsten Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Recht zur Mitwirkung
In diversen Gesetzen ist eine Mitwirkung der Bevölkerung oder der Grundeigentümer verankert. Eine Mitwirkung kann in Form einer Stellungnahme, eines konkreten Vorschlages oder mit einer anderen geeigneten Eingabe erfolgen.
Recht auf Datensperre
Jede betroffene Person kann die Bekanntgabe von Daten sperren lassen, wenn sie ein schützenswertes Interesse nachweist.
Ungeschriebenes Recht
Bürger können sich jederzeit mit Wünschen, Anregungen etc. an den Gemeinderat oder an die Gemeindeverwaltung wenden.