Register der Datensammlungen
Zweck
Das Register der Datensammlungen dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Riggisberg. Es informiert über die bei der Gemeinde vorhandenen Datensammlungen. Dadurch wird gegenüber der Öffentlichkeit Transparenz geschaffen.
Inhalt
Erfasst sind ausschliesslich Datensammlungen, die sich auf Personendaten beziehen. Datensammlungen, die sich auf reine Sachdaten beziehen und keinen Bezug zu Personen haben, sind im Register nicht enthalten. Selbstverständlich enthält das Register selbst keinerlei Personendaten. Vielmehr werden nur Art, Umfang und Inhalt der verschiedenen Datensammlungen aufgeführt. Zusätzlich erfahren Sie auch, von welcher Amtsstelle die jeweilige Datensammlung geführt wird.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für das Register findet sich im kantonalen Datenschutzgesetz. Darin werden Kanton und Gemeinden zur Führung eines solchen Registers verpflichtet.
Auskunftserteilung
Aufgrund Art. 21 des Datenschutzgesetzes kann jede Person von der verantwortlichen Behörde Auskunft verlangen, welche Daten über sie in einer Datensammlung bearbeitet werden. Sie hat sich über ihre Identität auszuweisen.
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