Aktuelles

02.06.2023

Kollektivunterkunft Gurnigelbad - Tag der offenen Türe

Bei Redaktionsschluss der Riggisberger Info 1/2023 ging man noch davon aus, dass der Tag der offenen Türe in der Kollektivunterkunft Gurnigelbad am 1. Juli 2023 stattfindet. Dieser wurde jedoch in der Zwischenzeit auf Samstag, 2. September 2023, verschoben. Das Programm und Details werden später bekannt gegeben.

 

25.05.2023

offene Stelle - Fahrer*in für Mahlzeitentransport

Aktuell ist eine Stelle als Fahrer*in für Mahlzeitentransport für die Tagesschule frei.

Das Inserat findest Du hier.

25.05.2023

Gemeindeversammlung

Gemeindeversammlung vom Montag, 26. Juni 2023, 20.00 Uhr, Aula

  1. Protokoll der Versammlung vom 8. Dezember 2022, Kenntnisnahme
  2. Änderung Friedhof- und Bestattungsreglement inkl. Tarif, Genehmigung
  3. Ersatz Kommunalfahrzeug Boschung Pony, Genehmigung Verpflichtungskredit
  4. Rechnung 2022, Kenntnisnahme (ggf. Genehmigung Nachkredite)
  5. Verschiedenes und Umfrage
    u.a. mit Informationen von Walter Steiner zum Bombenabwurf von 1943

Die Traktanden werden in der Riggisberger Info 1/2023 erläutert. Die Unterlagen zur Gemeindeversammlung, insbesondere

​liegen vom 25. Mai bis 26. Juni 2023 in der Gemeindeverwaltung auf.

05.05.2023

Neues Mobiliar für den Zuwachs von Kindergarten- bzw. Schulkinder

Per Schuljahr 2023/2024 wird eine 1./2. Klasse geschlossen und ein 3. Kindergartens eröffnet. Durch die Schliessung einer 1./2. Klasse entstehen grössere Klassen. Im neuen Schuljahr liegt die Klassengrösse bei 25 Kindern. Aktuell liegt sie bei 17 Kindern pro Klasse. Auch die Basisstufe hat 4 Kinder mehr in ihrer Klasse.

Weil ein Teil des Mobiliars im Schulzimmer der geschlossenen Klasse bleibt (neu Kindergarten), braucht es für die grösseren Klassen zusätzlich kleine Holzstühle für die Klassenkreise.

Der Gemeinderat hat dafür einen Nachkredit von CHF 3'750.00 genehmigt. 

05.05.2023

Strassenbeleuchtung Werner Abeggstrasse

Für die Umstellung der Strassenbeleuchtung an der Werner Abeggstrasse von den heutigen Metall- und Dampfleuchten zu LED-Leuchten hat der Gemeinderat einen Nachkredit von CHF 19'000.00 genehmigt.  

Durch die gezielte Nachtabsenkung kann die unerwünschte Lichtemission reduziert und gleichzeitig ein ökologisch verantwortungsbewusster Umgang mit der öffentlichen Beleuchtung angestrebt werden. 

Die LED-Leuchten sind mit Betriebsgeräten ausgerüstet, die eine Programmierung einer 2-stufigen Nachabsenkung ermöglichen, zum Beispiel:

ab 05 Uhr bis 21 Uhr 100% Lichtstrom
ab 21 Uhr bis 24 Uhr   50% Lichtstrom
ab 24 Uhr bis 05 Uhr   30% Lichtstrom

Mit einer Dimmung wie im Beispiel lassen sich gegenüber dem Ganznachtbetrieb bis zu 20% Strom einsparen.

27.04.2023

Vogelgrippe: Massnahmen per 1. Mai 2023 aufgehoben

Die Vogelgrippe grassierte diesen Winter fast weltweit. In der Schweiz erkrankten vor allem Möwen. Weiter waren im Kanton Zürich drei kleine Tierhaltungen von der Seuche betroffen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hatte in Absprache mit den kantonalen Behörden im November 2022 Schutzmassnahmen angeordnet und sie in mehreren Schritten bis und mit dem 30. April 2023 verlängert. Damit konnte eine Ausbreitung der Krankheit in Geflügelhaltungen weitgehend verhindert werden. Die Bestimmungen hatten zum Ziel, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu unterbinden. Da sich die Seuchenlage entschärft hat, hebt das BLV die Massnahmen gegen die Vogelgrippe nun auf.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema

25.04.2023

Gemeindeverwaltung führt eBill ein

Die Gemeinde Riggisberg bietet ab sofort für Rechnungen die eBill-Rechnung an.

eBill ist die digitale Rechnung für die Schweiz. Mit eBill erhalten Sie Ihre Rechnungen nicht mehr per Post oder E-Mail, sondern digital und komfortabel direkt im Onlinebanking – genau dort also, wo Sie diese auch bezahlen. Mit wenigen Klicks Rechnungen empfangen, kontrollieren und bezahlen – ohne mühsame Umwege, schnell und sicher.

Sie können sich in Ihr Onlinebanking einloggen, eBill aktivieren und die Gemeinde Riggisberg als Rechnungsstellerin auswählen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ebill.ch oder direkt bei der Finanzverwaltung Riggisberg, Tel. 031 808 01 40.

Vielen Dank, dass Sie diese Möglichkeit nutzen.

 

20.04.2023

Inkrafttreten Erlasse Riggisberg

An der letzten Gemeinderatssitzung vom 4. April 2023 wurde der Anhang I der Personalverordnung geändert. Neu wurden die Funktionen Stellvertretung Abteilungsleitung Kinder- und Jugendfachstelle, Sicherheitsbeauftragte*r und Chef-Hauswart*in aufgenommen. Die angepasste Verordnung tritt per 1. Mai 2023 in Kraft.

Den geänderten Erlass finden Sie hier.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann gestützt auf Art 60 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23.05.1989 (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tagen seit der Publikation schriftlich beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde ist mindestens im Doppel einzureichen und muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismittel, eine Begründung sowie die Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

 

12.04.2023

Asiatische Hornisse erkennen und melden

Die invasive gebietsfremde Asiatische Hornisse ist 2004 nach Südwestfrankreich eingeschleppt worden und breitet sich seither erfolgreich über weite Teile Europas aus. Letztes Jahr ist sie bis in mehrere Nachbarkantone des Kantons Bern vorgedrungen. Es ist davon auszugehen, dass die Asiatische Hornisse bald auch bei uns gesichtet wird.

Für Imkerei und Naturschutz stellt die Ausbreitung dieser gebietsfremden Art eine ernstzunehmende Gefahr dar, da sie grosse Mengen Insekten als Futter für ihre Larven jagt. Zum Schutz der einheimischen Insektenwelt ist es wichtig, dass die weitere Ausbreitung möglichst rasch erkannt und gemeldet wird. Im unten aufgeführten Schreiben des Cercle Exotique Nordwestschweiz und in den Beilagen finden Sie Informationen zur Erkennung der Asiatischen Hornisse und zur zentralen Meldestelle (Bienengesundheitsdienst).

Schreiben Cercle Exotique Nordwestschweiz
Beilage I
Beilage II

11.04.2023

Verschiebung Sanierung Sonnenplatz

An der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2022 hat die Gemeindeversammlung den Kredit von CHF 490'000.00 für die Sanierung des Sonnenplatzes genehmigt. Die Sanierung des Platzes war im Sommer / Herbst 2023 vorgesehen gewesen. Diese Sanierung muss nun verschoben werden. Im Baugesuchsverfahren hat der Kanton festgehalten, dass vor der Sanierung die auf diesem Platz bestehende Überbauungsordnung angepasst werden muss. 

01.03.2023

Invasive Neophyten: Gebietsfremde Pflanzen

Neophyten – was versteht man darunter?
Als Neophyten werden Pflanzen bezeichnet, die seit der Entdeckung Amerikas eingeführt wurden und sich seither erfolgreich in der heimischen Flora etabliert haben. In der Schweiz sind dies rund 550 Arten, welche vor allem als Zier- und Gartenpflanzen verbreitet sind.
Eine kleine Gruppe dieser Pflanzen hat jedoch nicht nur den Sprung über den Gartenzaun erfolgreich gemeistert, sondern ist dank effizienten Verbreitungsstrategien auch in starker Ausbreitung begriffen.
Diese so genannt „invasiven“ Arten stellen nur geringe Ansprüche an den Standort, verfügen über eine hohe Regenerationsfähigkeit und sind sehr konkurrenzstark. Diese Eigenschaften ermöglichen es ihnen, eine dominante Stellung innerhalb der heimischen Pflanzenwelt einzunehmen.

Wer ist betroffen
Probleme zeigten sich zunächst vor allem in schutzwürdigen Gebieten, wo invasive Neophyten in Konkurrenz mit der ursprünglichen Pflanzenwelt traten. Zunehmend betroffen sind jedoch auch die mit dem Unterhalt von Gewässern, Verkehrsanlagen, Infrastrukturen und Grünflächen betrauten öffentlichen und privaten Trägerschaften.

Bekämpfung ist schwierig
Die heute bekannten, gesetzeskonformen Massnahmen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV) zur Regulierung und Bekämpfung von Vorkommen invasiver Neophyten sind aufwändig, kostenintensiv und oft nicht dauerhaft erfolgreich. Um eine weitere Verschärfung des Problems zu verhindern, ist nebst wirksamen Bekämpfungsmethoden die Prävention zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung von grosser Bedeutung.

Weitere Informationen zu den Pflanzen finden Sie hier.

 

03.01.2023

Wechsel Kommando Feuerwehr Riggisberg

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2022 einen neuen Kommandant und Vize-Kommandant der Feuerwehr Riggisberg gewählt:

Kommandant ab 1. Januar 2023:

  • Philippe Anselmini, Riggisberg

Vize-Kommandant ab 1. Januar 2023

  • Beat Zimmermann, Riggisberg

03.01.2023

Kantonales Energiegesetz – diese Änderungen müssen Gebäudebesitzende kennen

Das revidierte Energiegesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.

Für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer sind nachfolgende Informationen wichtig:

  • Heizungsersatz
    Neu ist der Ersatz der Heizung immer meldepflichtig. Sofern erneut eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung eingebaut wird, gelten bei über 20-jährigen Wohngebäuden sowie Verwaltungsgebäuden, Schulen, Verkaufsgebäuden und Restaurants zusätzliche Anforderungen. Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen wird, ein gültiges Minergie-Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standardlösung fachgerecht umgesetzt wird.

    Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt über das eBau-Portal des Kantons Bern.
  • Elektroboiler
    Bestehende, zentrale Elektroboiler in Wohnbauten müssen innert 20 Jahren ab Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes (spätestens bis 31.12.2043) ersetzt werden, sofern sie nicht mit mindestens 50 % erneuerbarem, eigenproduzierten Strom betrieben werden.
  • Neubauten
    Der Grenzwert des gewichteten Energiebedarfs wird aufgehoben und durch die gewichtete Gesamtenergieeffizienz abgelöst. Damit ist der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes zu berücksichtigen. Gleichzeitig darf die Eigenenergieerzeugung (Elektrizität und/oder Wärme) in Abzug gebracht werden, sofern diese aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Der Grenzwert des Heizwärmebedarfs bleibt bestehen.

    Bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m2 muss neu eine Solaranlage installiert werden. Ausserdem gilt neu eine Ausrüstungspflicht von Parkplätzen mit einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng

Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern.

02.12.2022

Gewährleistung eines einwandfreien Winterdienstes

Die Wegmeister der Gemeinde Riggisberg sind stehts bestrebt, einen einwandfreien Winterdienst zu gewährleisten. Damit die Winterdienstarbeiten ohne grössere Beeinträchtigungen durchgeführt werden können und um einen reibungslosen Winterdienst zu garantieren, ist die Gemeinde auf das Verständnis und die Rücksichtnahme der Einwohner*innen angewiesen. Leider wurde in den letzten Jahren mehrfach festgestellt, dass die Durchfahrt der Schneeräumungsfahrzeugen durch abgestellte Fahrzeuge auf Trottoirs erschwert oder verhindert wird. Leider ist es dadurch unseren Mitarbeitern nicht möglich, an diesen "zugeparkten" Stellen den Schnee einwandfrei zu räumen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass durch Schneehaufen behinderte oder eingeschlossene Fahrzeuge selbst und auf eigene Kosten vom Fahrzeughalter freigeschaufelt werden müssen. Wir bitten Sie daher inständig, keine Fahrzeuge auf den Trottoirs abzustellen, damit eine einwandfreie Schneeräumung sichergestellt werden kann. Für Schäden an unrechtmässig parkierten Fahrzeugen wird keine Haftung übernommen. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, dass die Strassenanstösser für die Schneeräumung im Bereich ihres Strassenanschlusses selbst verantwortlich sind und der Schnee nicht im öffentlichen Bereich abgelagert werden darf.

BAU UND TECHNISCHE DIENSTE RIGGISBERG

01.12.2022

Inkrafttreten Erlasse Riggisberg

Der Gemeinderat hat folgende Erlasse genehmigt:

  • Verordnung betreffend den Schülertransport der Einwohnergemeinde Riggisberg in Kraft seit 01.08.2022.
  • Gebührenverordnung zum Abfallreglement. Inkrafttreten per 01.01.2023
  • Konzept der Gemeinde Riggisberg betreffend Würdigung/Ehrungen herausragender Leistungen. Inkrafttreten per 01.01.2023.

Die Erlasse stehen auf unserer Homepage unter Onlineschalter – Reglemente zum Herunterladen bereit.

11.08.2022

Inkrafttreten Erlasse Riggisberg

An der Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2022 wurden folgende Reglemente genehmigt, welche in Kraft getreten sind bzw. treten werden:

  • Änderung Gemeindeordnung (per 1.1.2023)
  • Änderung Schulreglement (per 1.8.2022)
  • Änderung Polizeireglement (per 1.9.2022)
  • Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung (per 01.01.2023)

Der Gemeinderat hat zudem folgende Verordnung genehmigt, welche per 1.1.2023 in Kraft treten wird:

  • Verordnung über das Jugendmitwirkungsrecht

Die Erlasse stehen auf unserer Homepage unter Onlineschalter – Reglemente zum Herunterladen bereit.

30.06.2022

Rätselpfad Riggisberg

Ein wunderschöner Rätselpfad mit spannenden Rätseln für Jung und Alt gibt es ab Juni 2022 in Riggisberg, Die Rätseltour können Sie mit Ihrer Familie oder mit Freunden unternehmen. Dabei knobeln Sie um die Wette. Die kleinen Kinder (ab ca. 2 Jahren) können Bauer Alfred helfen, seine Tiere wieder einzufangen, die ausgebrochen sind. Grössere Kinder, Jugendliche und Erwachsene begleiten und unterstützen Detektiv Tom bei seiner Arbeit. Auch gibt es verschiedene andere Rätsel zu lösen und es ist für jede Altersgruppe etwas Spannendes dabei. Lassen Sie sich überraschen!

Flyer/Infos zum Rätselpfad

Laufblatt kleine Kinder

Laufblatt Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Lösungsblatt Rätselpfad

 

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