Der Gemeinderat hat entschieden, nach der Sanierung des Sonnenplatzes, auf den 1. Januar 2025, die Bewirtschaftung von Parkplätzen einzuführen, sofern das Vorhaben von der Gemeindeversammlung genehmigt wird. Der Gemeinderat verfolgt damit das Verursacherprinzip, bei welchem ein Teil der Kosten verursachergerecht auf die Parkplatznutzenden mittels Gebühren übertragen wird.
Geplant ist die Erhebung von moderaten Parkgebühren auf dem Sonnenplatz und dem Dorfparkplatz. Dazu wurden von der Verwaltung ein Parkplatzbewirtschaftungsreglement und die dazugehörige Verordnung vorbereitet (s. Beilage). Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Bestimmungen lauten wie folgt:
- Gebührenpflicht zwischen 01.00 – 19.00 Uhr
- 0 – 59 Minuten gebührenfrei
- 1 – 4 Stunden 59 Minuten CHF 1.00 pro Stunde
- ab 5 Stunden Tagestarif von CHF 5.00
- Dauerparkierer haben die Möglichkeit für den Sonnenplatz eine Monatskarte für CHF 50.00 oder eine Jahreskarte für CHF 480.00 zu beziehen.
Um Ihre Meinung in Erfahrung zu bringen und keine Aspekte ausser Acht zu lassen, lädt Sie der Gemeinderat nun zur Mitwirkung ein. Falls Sie Anmerkungen, Fragen oder weitere Ideen haben, dürfen Sie diese gerne bis am 31. Juli 2024 bei der Gemeindeschreiberei brieflich oder per Mail einreichen. Der Gemeinderat wird Ihre Anliegen sammeln und in einem Mitwirkungsbericht dazu Stellung nehmen. Der Versand des Berichts wird voraussichtlich im Oktober erfolgen.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und Ihr Engagement für unsere Gemeinde.
Entwurf Parkplatzbewirtschaftungsreglement
Entwurf Parkplatzbewirtschaftungsverordnung
Plan Parkplatzzonen