An der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2025 haben die Stimmberechtigten dem neuen Parkplatzbewirtschaftungsreglement und damit der Möglichkeit zur Erhebung von Parkgebühren zugestimmt.
Ab 1. November 2026 werden auf dem Dorfparkplatz sowie auf dem Sonnenplatz folgende Parkgebühren erhoben:
Gebührenpflicht täglich von 07.00 – 19.00 Uhr
| 0 – 59 Min. | gebührenfrei |
| 1 – 4 Std. 59 Min. | CHF 1.00 pro Stunde |
| ab 5 h | CHF 5.00 pro Tag |
| Monatsbewilligung | CHF 50.00 pro Monat (nur Sonnenplatz) |
| Jahresbewilligung | CHF 550.00 pro Jahr (nur Sonnenplatz) |
Die Parkgebühren können an der Parkuhr mit Bargeld, per Twint oder über die App Parkingpay bezahlt werden. Monats- und Jahresbewilligungen können ausschliesslich über die App Parkingpay oder bei der Gemeindeverwaltung gelöst werden.
Monats- und Jahresbewilligungen (Dauerbewilligungen) werden für ein bestimmtes Fahrzeugkontrollschild oder für mehrere bestimmte Fahrzeugkontrollschilder ausgestellt und sind nur auf dem Sonnenplatz gültig. Ist eine Dauerbewilligung für mehrere Kontrollschilder ausgestellt, darf jeweils nur eines dieser Fahrzeuge gleichzeitig parkiert werden. Wohnwagen, Wohnmobile, Lastwagen und Anhänger sind nicht berechtigt. Eine Dauerbewilligung garantiert keinen Anspruch auf einen Parkplatz.
Für Veranstaltungen auf den Parkplätzen (z. B. Markt oder Viehschau) kann die Gemeinde die betroffenen Parkplätze sperren.
Zur Beantwortung von Fragen steht Ihnen das Personal der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung (Tel. 031 808 01 33 oder gemeinde@riggisberg.ch).
