Energiepolitik
Dem Gemeinderat ist die Energiepolitik ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund hat er in den letzten Jahren verschiedene energiepolitische Grundlagen erarbeitet und genehmigt.
Energiestadtlabel
Im Oktober 2020 wurde der Gemeinde Riggisberg das "Energiestadt"-Label verliehen. Das Label «Energiestadt» wird seit 1992 vergeben. Es trägt nicht nur zur Standortattraktivität der ausgezeichneten Städte oder Gemeinden bei, sondern stellt seinen Trägerinnen eine grosse Auswahl an Unterstützungsangeboten zur Verfügung: Fachberatung, finanzielle Unterstützung oder Weiterbildungskurse, um nur einige zu nennen.
Energiepolitisches Programm
Ein zentrales Element zur Erreichung des Energiestadt-Labels ist neben dem Energierichtplan das Energiepolitische Programm. Dies wurde in Abstimmung mit dem Energierichtplan und dem BEakom erstellt.
Energieleitbild
Am 3. März 2015 hat der Gemeinderat das Energieleitbild verabschiedet.
Energieleitbild vom 3. März 2015
Energierichtplan
Am 10. August 2013 hat der Gemeinderat den Energierichtplan genehmigt. Die für die Ortsplanungsrevision (2013) relevanten Details sind im Zonenplan und Bauregelement, welche am 26. Januar 2013 vom Gemeinderat und am 23. April 2013 von der Gemeindeversammlung genehmigt wurden, eingeflossen.
Energierichtplan Riggisberg - Erläuterungsbericht
Energierichtplan Riggisberg - Karte
Energierichtplan - Massnahmen
BEakom
Das Berner Energieabkommen (BEakom) ist ein Angebot des Kantons Bern zur gezielten Förderung der Nachhaltigen Entwicklung der Gemeinden im Energiebereich. Mit dem BEakom wird ein massgeschneidertes Energieprogramm für die Gemeinde erstellt, auf Grund dessen sich die Gemeinde verpflichtet, längerfristige, freiwillige Massnahmen im Energiebereich innerhalb eines vereinbarten Zeitraums umzusetzen.
BEakom Riggisberg vom 22. November 2011
Leitbild Riggisberg. Thema: Infrastruktur
Wir sichern die Grundversorgung und legen Wert auf eine nachhaltige (ökologisch, wirtschaftlich, sozialverträglich) Bewirtschaftung der Infrastruktur.
Das heisst für uns
Nachhaltige Nutzung der beschränkten Ressourcen.
Ziel
Massnahmen BEakom, Energierichtplan und Energiestadtlabel fristgerecht umgesetzt.