Verein für Notwohnungen Region Gantrisch

Vereinsname
Verein für Notwohnungen Region Gantrisch
Verantwortlich
Auli Raass
Funktion
Präsidentin
Strasse / Nr.
Eggmatt 13
PLZ / Ort
3127 Mühlethurnen
Interne Anlässe
<p><strong>Zielsetzung</strong></p> <p>Wir sind ein Verein mit dem Ziel, Einzelpersonen oder Familien in einer Notsituation, als Zwischenl&ouml;sung, eine gesicherte Wohngelegenheit zur Verf&uuml;gung zu stellen. Damit soll die Voraussetzung geschaffen werden, pers&ouml;nlichen und sozialen Schwierigkeiten entgegenzuwirken.</p> <p><strong>Begleitung</strong></p> <p>F&uuml;r die Ben&uuml;tzer steht eine Kontaktperson des Vereins f&uuml;r allt&auml;gliche Fragen des Wohnens zur Verf&uuml;gung.</p> <p>Die pers&ouml;nliche Beratung und Begleitung &ndash; soweit erforderlich &ndash; ist durch die zust&auml;ndige soziale Institution (Beratungsstelle, Sozialdienst) der Ben&uuml;tzer und Ben&uuml;tzerinnen zu gew&auml;hrleisten.</p> <p><strong>Zielgruppen</strong></p> <p>Vollj&auml;hrige Personen, welche in einer unserem Verein angeschlossenen Gemeinde angemeldet, in der Lage sind, selbst&auml;ndig zu wohnen und die auch bereit sind, mit der f&uuml;r sie zust&auml;ndigen sozialen Institution zusammenzuarbeiten. Asylbewerbende, die eine g&uuml;ltige Aufenthaltsbewilligung besitzen und von einer Hilfswerkorganisation betreut werden, wird als &Uuml;bergangsl&ouml;sung auch eine Wohnung angeboten. Personen, die akut an einer Suchtkrankheit oder psychischen Erkrankung leiden sowie Asylbewerbende k&ouml;nnen nicht aufgenommen werden.</p> <p><strong>Kosten</strong></p> <p>Die Kosten f&uuml;r die Ben&uuml;tzung des Wohnraumes sind monatlich und im Voraus durch die Ben&uuml;tzer und Ben&uuml;tzerinnen zu bezahlen. Grunds&auml;tzlich muss vor Ben&uuml;tzungsbeginn eine Kostengutsprache der zust&auml;ndigen Institution vorliegen. Einmalig ist mit der ersten &Uuml;berweisung zudem ein Schl&uuml;ssel- und Mobiliardepot von Fr. 100.- und f&uuml;r die periodische Grundreinigung Fr. 100.- bis Fr. 200.- zu leisten.</p> <p><strong>Ben&uuml;tzungsdauer</strong></p> <p>Die Ben&uuml;tzungsdauer betr&auml;gt in der Regel 2 bis 6 Monate; die K&uuml;ndigungsfrist betr&auml;gt 2 Wochen, jeweils auf Monatsende. Die K&uuml;ndigung muss schriftlich erfolgen.&nbsp;</p>
Bilder
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