Gemeindeliegenschaften

Benützung von Gemeindeliegenschaften

Im Rahmen der Weisungen über die Benützung von Räumen und Anlagen der Gemeinde Riggisberg können die Räume und Anlagen gemietet werden.

Bei der Abteilung Bau und technische Dienste ist frühzeitig ein entsprechendes Benützungsgesuch einzureichen.

Benützungsgesuch
Allgemeine Bedingungen
Die Weisungen inkl. Anhänge finden Sie hier.

Für Vorreservationen melden Sie sich bitte direkt bei den jeweiligen Hauswarten. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Brandschutzbestimmungen / Sicherheitsanforderungen

Die Gebäudeversicherung des Kantons Bern hat die Informationsplattform Heureka erstellt, auf welcher alle Sicherheitsanforderungen für Gebäude wie auch für Zeltbauten und Marktstände umschrieben sind.

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