Todesfall/Bestattung

Todesfall

  1. Bei einem Todesfall zu Hause ist sofort ein Arzt beizuziehen, welcher eine ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Beim Aufenthalt in einem Heim oder Spital erfolgt dies durch den Heim- oder Spitalarzt.
  2. Informieren Sie ein Bestattungsdienst Ihrer Wahl. Er wird die weiteren Arbeiten übernehmen. Wenn Sie die Formalitäten selbständig erledigen möchten, benötigen Sie kein Bestattungsdienst. Folgende Aufgaben erledigt der Bestattungsdienst bzw. erledigen die Angehörigen:
    1. Einreichen der ärztlichen Todesbescheinigung, der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung und des allfällig vorhandene Familienbüchleins oder des Familienausweises beim Zivilstandsamt Kreis Bern-Mittelland (za.mittelland@pom.be.ch), Laupenstrasse 18 A, 3008 Bern, Tel. 031 635 42 00. Das Zivilstandsamt stellt die Bestätigung der Anmeldung eines Todesfalles aus.
    2. Kontaktaufnahme mit dem Friedhofgärtner, betreffend der Aufbahrung der Leiche und der Art (Erdbestattung, Urnengrab, Beisetzung auf das Gemeinschaftsgrab) und der Organisation der Bestattung.
      - Friedhof Riggisberg: Omar Ludi / Kevin Thamerus, 079 736 55 58
      - Friedhof Kirchenthurnen: Benjamin Tschäppeler, 031 809 04 23 / 079 232 20 14
    3. Beizug eines Pfarrers oder einer Pfarrerin für die Abdankung. Kontaktadressen der Kirchgemeinden finden Sie hier.
  3. Mit der Gemeindeschreiberei ist ein Termin für die Aufnahme des Siegelungsprotokolls zu vereinbaren. Das Siegelungsprotokoll sollte innerhalb von sieben Tagen seit dem Tod an das Regierungsstatthalteramt weitergeleitet werden.

Für Fragen steht Ihnen die Gemeindeschreiberei gerne zur Verfügung.

Informationsblatt zum Siegelungsprotokoll
Checkblatt zum Thema Todesfall
Friedhof- und Bestattungsreglement

In Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren*Akteurinnen in der Gemeinde wird regelmässig ein Trauercafé 2025 angeboten. Das Trauercafé bietet Raum um in einem geschützten Rahmen teilen zu können, was bewegt um sich auszutauschen oder einfach zuzuhören.

Testamente

Die letztwilligen Verfügungen (Testamente) können auf Wunsch bei der Gemeindeverwaltung Riggisberg deponiert werden. Die Herausgabe erfolgt nur gegen Rückgabe der Empfangsbestätigung. Die Depotgebühr beträgt gemäss Gebührentarif 30 Franken.

Bei einem Todesfall prüft die Gemeindeverwaltung, ob ein Testament bei ihr hinterlegt ist. Das Testament wird in der Folge durch den Gemeinderat offiziell eröffnet.

Das Testament kann auch bei einem Notar oder einer Notarin hinterlegt werden. In dem Fall wird er bzw. sie auch für die offizielle Eröffnung nach dem Todesfall verantwortlich sein.

webcontact-2018.riggisberg@itds.ch