Bauen/Strassen

Baubewilligungsverfahren

Für baubewilligungspflichtige Bauvorhaben ist bei der Abteilung Bau und technische Dienste ein Baugesuch einzureichen. Die baurechtliche Grundordnung (Baureglement, Zonenplan) finden Sie unter dem Online-Schalter. Der Zonenplan kann auch in der Geoinformation aufgeschalten werden.

Das Baubewilligungsverfahren richtet sich nach den Vorschriften des Dekrets über das Baubewilligungsverfahrens (BewD). Weitere Informationen zum Baubewilligungsverfahren.

  • Baugesuchsformular 1.0 Vollständig ausgefüllt, in zweifacher Ausführung, mit Datum und Originalunterschriften
  • Situationsplan: In zweifacher Ausführung, durch Kreisgeometer beglaubigt sowie mit Datum und Originalunterschriften.
    Der Situationsplan ist beim zuständigen Nachführungsgeometer (Häberli + Toneatti AG, Belp, Tel. 031 810 60 30) zu beziehen.
  • Projektpläne Im Massstab 1:50 oder 1:100, in zweifacher Ausführung, mit Datum und Originalunterschriften
  • allfällige Nebengesuche / Beilagen
    Formulare des Kantons Bern (z.B. Brandschutz, Entwässerung)
    Formulare der Gemeinde Riggisberg (z.B. Anschluss Wärmeverbund)
    Eingabe gemäss Angaben auf der Rückseite der entsprechenden Gesuchsformulare, pro Nebengesuch ist mindestens ein vollständiger Plansatz beizulegen
  • allfällige Ausnahmegesuche der Abteilung Bau und technische Dienste
    In schriftlicher Form (Brief oder bei der Abteilung Bau und technische Dienste erhältliches Formular (Link)), in zweifacher Ausführung mit Originalunterschriften der Bauherrschaft, zwingend mit stichhaltiger und sachlicher Begründung (Nachweis von besonderen Verhältnissen)
  • allfällige Näherbau- oder Grenzanbaurechte
    In schriftlicher Form (direkte Vermerke auf Pläne oder bei der Abteilung Bau und technische Dienste erhältliches Formular), in zweifacher Ausführung mit Originalunterschriften der betroffenen Grundeigentümer. Die Erteilung eines Näherbau- oder Grenzanbaurechts muss explizit erwähnt sein, d.h. die alleinige Unterschrift des betroffenen Grundeigentümers genügt nicht.
  • Formular Zustimmung Nachbarn
    Schriftliche Zustimmung der Nachbarn bei einem kleinen Baubewilligungsverfahren
  • Profile
    Erstellen der Profile zum Zeitpunkt der Baugesuchseingabe

Bei der Baugesuchseingabe sind insbesondere Art. 10 bis 16 Baubewilligungsdekret zu beachten. Sämtliche einzureichenden Unterlagen sind von der Bauherrschaft, dem Projektverfasser und dem Grundeigentümer zu unterzeichnen.

Die formelle und materielle Prüfung durch die Abteilung Bau und technische Dienste ist innert 17 Arbeitstagen vorzunehmen. Sofern Mängel festgestellt werden, wird das Baugesuch dem Gesuchsteller unter Ansetzung einer Frist zur Verbesserung retourniert.

Ab sofort können Sie uns Ihr Baugesuch auch elektronisch einreichen. Über folgenden Link gelangen Sie auf eBau

www.be.ch/ebau

Dorfzentrumsgestaltung

Im Rahmen des Beratungsangebots „Dorfgespräch“ von Espace Suisse wurde das Thema der Dorfzentrumsgestaltung im letzten Jahr aufgegriffen und dabei unter anderem eine Begehung vor Ort mit anschliessender Analyse durch die Espace Suisse gemacht. Am 22. Juni 2019 fand in diesem Zusammenhang ein „Dorfgespräch“ statt, wobei die Espace Suisse ihre Analyse präsentierte und die Bevölkerung zu bestimmten Themen Diskussionen führen konnte. Die von den Besuchern notierten Gedanken und Ideen wurden im Anschluss an den Anlass durch die Espace Suisse ausgewertet. Den entsprechenden Schlussbericht mit Empfehlungen der Espace Suisse finden Sie hier.

Energieberatung

Die Energieberatung ist Teil der Aufgaben der Regionalkonferenz Bern-Mittelland. Die öffentliche Energieberatung hat die Aufgabe, Gemeinden, Private und Unternehmen im Bereich Energie neutral zu beraten. Die Beratung zeigt das Sanierungs- und Energiesparpotential der Liegenschaft auf und priorisiert - individuell auf die entsprechenden Bedürfnisse bezogen - die sinnvollen energetischen Investitionen.

Kontaktstelle

Öffentliche Energieberatung Bern-Mittelland
Stauffacherstrasse 59g
3014 Bern
Telefon: 031 370 14 44
info@energieberatungbern.ch
www.energieberatungbern.ch

Gemeindestrassen 

Das Gemeindestrassennetz weist eine Gesamtlänge von 34 km auf. Davon sind rund 24 km asphaltiert und ca. 10 km Naturstrassen. ca. 3.5 km sind Privatstrassen im Gemeingebrauch.

ÖREB-Kataster

Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt.

Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden.

Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie auf der Informationsseite zum schweizerischen Katasterwesen des Bundes.

Ortsplanung 

Überbauungsordnungen und ausserordentliche Verfahren

Die Ortsplanung befasst sich mit der räumlichen Ordnung auf dem Gemeindegebiet. Es müssen alle raumwirksamen Tätigkeiten (Siedlung, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt) aufeinander abgestimmt werden.

Zuständigkeiten

Grundsätzlich liegt das Ortsplanungsverfahren im Zuständigkeitsbereich der Gemeindeschreiberei / Präsidialabteilung.

Für Überbauungsordnungen und ausserordentliche Verfahren ist die Baukommission bzw. Abteilung Bau und technische Dienste zuständig.

Reklamen 

Bewilligungsfreie Reklamen

Die bewilligungsfreien Reklamen sind in Art. 6a des Dekrets über das Baubewilligungsverfahrens (BewD) (Link: https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/569?locale=de) aufgeführt.

Bewilligungspflichtige Reklamen

Mit einer Gesetzänderung wurde das Reklamebewilligungsverfahren per 01. September 2009 aufgehoben. Für alle bewilligungspflichtigen Reklamen muss ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden.

Verkehrsrichtplan 

In Zusammenhang mit der Ortsplanungsrevision Riggisberg ist der neue Verkehrsrichtplan per 28. März 2014 in Kraft getreten.

Sie können auf Wunsch den Verkehrsrichtplan bei der Abteilung Bau und technische Dienste einsehen oder wir können Ihnen ein Exemplar per Post zustellen (Bestellung via bau@riggisberg.ch).

Wanderwege / Rad- und Bikerouten

Die Gemeinde Riggisberg verfügt ebenfalls über ein breites Angebot von Wanderwegen und Bikrouten im Gantrischgebiet.

Für weitere Informationen zu den Wanderwegen (Bestellen von Wanderkarten, Wandertipps usw.) besuchen Sie doch die Homepage des Vereins Berner Wanderwege www.wanderprofi.ch oder www.mywalk.ch.

Eine Karte über die Bikerouten der Region Gantrisch und viele weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Vereins Gantrisch Biking www.gantrischbiking.ch.

Werkhof

Die Gemeindestrassen, Fuss-/Wanderwege und kommunalen Radwege werden durch unsere Wegmeister unterhalten. Der Werkhof unserer Gemeindewegmeister befindet sich im Gebäude der Zivilschutzanlage am Sandgrubenweg 11. Der Werkhof ist mit neuzeitlichen Maschinen, Geräten und Fahrzeugen ausgerüstet.

Den Werkhofchef Hans Peter Wittwer erreichen Sie unter der Telefon Nr. 079 669 40 05.

Hans Peter Wittwer, Chef-Wegmeister
Konrad Bühlmann, Aushilfe Wegmeister
Erich Hirschi, Wegmeister Riggisberg
Reto Kappeler, Wegmeister Riggisberg
Fritz Krebs, Wegmeister Rüti
Stefan Wüthrich, Wegmeister Rümligen
Thomas Zehnder, Stv. Wegmeister und Winterdienst Rümligen

Peter Freiburghaus, Winterdienst Rüti
Fritz Rohrbach, Winterdienst Riggisberg

webcontact-2018.riggisberg@itds.ch