Einwohnerkontrolle

Anmeldung von Schweizerbürgerinnen und -bürgern

Die Anmeldung von Schweizerinnen und Schweizern erfolgt gemäss Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle Riggisberg. Für die Anmeldung werden folgende Dokumente benötigt:

  • Identitätskarte oder Reisepass
  • Familienausweis oder Geburtsschein (bei Anmeldung von Kindern)
  • Sorgerechtsentscheid bei nicht verheirateten oder geschiedenen Eltern

Aufgrund der Gesetzesrevision ist im Kanton Bern per 1. Februar 2024 die Hinterlegung des Heimatscheines nicht mehr nötig. Gleichzeitig werden auch keine Niederlassungsausweise mehr ausgestellt.

Die Anmeldegebühr beträgt pro volljährige Person CHF 20.00.

Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern

Die Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern erfolgt gemäss dem Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer innerhalb von 14 Tagen bei der Fremdenkontrolle Riggisberg. Für die Anmeldung werden folgende Dokumente benötigt:

  • Personalausweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Ausländerausweis (falls schon vorhanden)
  • Arbeitsvertrag (falls vorhanden)
  • Mietvertrag

Die Anmeldegebühr beträgt pro Person CHF 25.00.

Adressauskünfte / Datenschutz 

Adressauskunft

Adressauskünfte an Privatpersonen und Firmen werden nur auf schriftlichem Weg und bei vorliegen eines begründeten Interessennachweises erteilt. Diese Auskunft kostet 10 Franken. Telefonische Auskünfte werden nur an amtliche Stellen erteilt.

Datenschutz

Gemäss Artikel 1 des Datenschutzreglementes der Gemeinde Riggisberg darf die Gemeinde an Dritte systematisch geordnete Daten, sogenannte Listenauskünfte, bekannt geben. Eine Bekanntgabe für kommerzielle Zwecke ist jedoch untersagt. Die Listen aus der Einwohnerkontrolle enthalten Name, Vorname, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum Zu- und Wegzug sowie Jahrgang.

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Personendaten bekannt gegeben werden, können Sie dies für die Listenauskünfte sperren lassen. Dazu reicht ein Schreiben an die Gemeindeverwaltung oder Sie füllen das Formular aus.

Gesuch um Sperrung der Datenbekanntgabe an Private

Datenaufsicht

Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) ist Aufsichtsstelle für den Datenschutz. Sie kontrolliert die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen auf Gemeindeebene. Ansprechsperson für sämtliche Fragen i.S. Datenschutz ist Thomas Hirsig, Präsident RPK, Telefon G: 031 950 25 00.

Einbürgerungen 

Ordentliche Einbürgerung

Die Gemeinde ist erste Anlaufstelle für das Einbürgerungsverfahren. Um die Voraussetzungen zu erfüllen, müssen Ausländerinnen und Ausländer gemäss schweizerischem Recht eine Wohnsitzdauer von mindestens zehn Jahren nachweisen (Wohnsitzdauer zwischen 8. und 18. Altersjahr zählen doppelt). Zusätzlich müssen Sie im Besitz der Niederlassungsbewilligung C sein.

Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie unter folgendem Link: www.einbuergerung.sid.be.ch/

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Prozessablauf bei Einbürgerungen

Erleichterte Einbürgerung

Ausländische Ehepartner von Schweizer Staatsangehörigen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine frühzeitige Einbürgerung.

Die Voraussetzungen für eine solche erleichterte Einbürgerung sind folgende:

  • Insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt haben
  • Seit einem Jahr vor Gesuchseinreichung in der Schweiz leben
  • Seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem Schweizer Bürger oder der Schweizer Bürgerin leben
  • In der Schweiz integriert sein und die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden.

Für die erleichterte Einbürgerung ist ausschliesslich der Bund zuständig. Er führt das gesamte Verfahren durch und ist für den Entscheid zuständig.

Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung muss beim Staatssekretariat für Migration eingereicht werden. Das Gesuchsformular können Sie über das Kontaktformular des Staatssekretariats für Migration beziehen.

Erleichterte Einbürgerung der dritten Generation

Sind Sie in der Schweiz geboren? Waren Ihr Vater oder Ihre Mutter auch bereits im Besitz der Niederlassungsbewilligung und haben die Schulen in der Schweiz besucht? Wurde vielleicht sogar ein Grosselternteil in der Schweiz geboren oder war zumindest im Besitz der Niederlassungsbewilligung?

Wenn ja, können Sie mit dem Staatssekretariat für Migration Kontakt aufnehmen. Dieses wird Ihnen nähere Auskünfte über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Generation geben.

Dieses Video der Eidg. Migrationskommission (EKM) erklärt Ihnen das Vorgehen.

Heimatausweis 

Wer sich in einer anderen Gemeinde als Wochenaufenthalter/in anmelden möchte, benötigt einen sogenannten Heimatausweis. Dieser Heimatausweis kann telefonisch oder persönlich bei der Gemeindeschreiberei oder hier online (Link) bestellt werden.

Identitätskarte und Reisepässe für Schweizerinnen und Schweizer

Seit 1. März 2010 können Identitätskarten / Pässe ausschliesslich in einem der sieben Ausweiszentren beantragt werden. Vorgängig ist eine Terminreservation unter 031 635 40 00 oder www.be.ch/pass erforderlich.

Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen mit:

  • den alten Pass und/oder die alte Identitätskarte
  • den Niederlassungsausweis
  • Verlustmeldung, wenn IDK/Pass verloren oder gestohlen wurde (kann auch durch Ausweiszentrum ausgestellt werden)
  • wenn ein neuer Ausweis für ein Kind bestellt wird: Ausweis der begleitenden Person (gesetzliche Vertretung), Familien- oder Geburtsschein, Sorgerechtsnachweis (bei geschiedenen/nicht verheirateten Eltern).

Der neue Ausweis wird Ihnen innert 10 Arbeitstagen nach der Antragstellung zugestellt.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.schweizerpass.ch
www.be.ch/pass

Provisorische Pässe können ausschliesslich im Ausweiszentrum Bern beantragt werden. Sie sind 1 Jahr gültig und müssen bei der Wiedereinreise am Flughafen abgegeben werden.

Informationen für Ausländerinnen und Ausländer

Ergänzende Informationen zum Thema Ausländer finden Sie auch auf der Homepage des Migrationsdienst des Kantons Bern www.pom.be.ch/mip.

Umzug innerhalb der Gemeinde 

Ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde wird innerhalb von 14 Tagen gemeldet.

Wegzug 

Wer aus der Gemeinde wegzieht, meldet sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich bei der Einwohnerkontrolle ab. Mitzunehmen ist der Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis. Seit dem 1. April 2020 kann der Umzug auch elektronisch via eUmzugCH gemeldet werden.

Leitbild Riggisberg. Thema: Integration

Wir fördern ein Zusammenleben, das auf Toleranz, Engage-ment und auf Identifikation mit der Gemeinde baut.

Das heisst für uns
Vielfältige Beteiligungsformen der verschiedenen Anspruchsgruppen.

Ziel
Neuzuzüger*innen werden in Riggisberg willkommen geheissen.

Leitbild Riggisberg

webcontact-2018.riggisberg@itds.ch