Ortspolizei/Gastgewerbe

Marktwesen 

In Riggisberg gibt es drei Märkte: den Frühjahrsmarkt, immer am letzten Freitag im April, den Herbstmarkt, immer am letzten Freitag im Oktober und den Alpabzug-Nünenen-Markt immer am Samstag vor dem Bettag.

Die Gebühren betragen Fr. 5.00 pro Laufmeter. Pro Anbieter wird ein Werbebeitrag von Fr. 10.00 verlangt. Stromkosten je nach Verbrauch zwischen 5 – 10 Franken.

Die Anmeldeformulare finden Sie hier:

Anmeldeformular Frühlingsmarkt (word), Anmeldeformular Frühlingsmarkt (pdf)
Anmeldeformular Herbstmarkt (word), Anmleldeformular Herbstmarkt (pdf)
Anmeldeformular Alpabzug Nünenen (word), Anmeldeformular Alpabzug Nünenen (pdf)

Kontakt Marktchefin
Marianne Meier
Marktchefin
079 392 03 93

Auszug aus dem Strafregister

Der Auszug aus dem Strafregister kann bei jeder Poststelle oder online unter www.strafregister.admin.ch beantragt werden und wird Ihnen direkt nach Hause zugestellt.

Gastgewerbe 

Betriebsbewilligung Gastgewerbe

Wer einen bestehenden Gastgewerbebetrieb übernehmen oder eröffnen will, braucht dazu eine Bewilligung. Das Gesuch ist spätestens 30 Tage vor der Übernahme ausgefüllt bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Die Bewilligung erteilt das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland.

Formular Betriebsbewilligung

Wenn Sie einen Gastgewerbebetrieb, welcher vorher noch nicht bestanden hat, neu eröffnen wollen, brauchen Sie eine Baubewilligung. Setzen Sie sich vorgängig mit der Abteilung Bau und technische Dienste in Verbindung.

Einzelbewilligung Gastgewerbe

Wird bei einem Anlass eines Vereins, einer Institution, einer natürlichen oder juristischen Person ein Gastwirtschaftsbetrieb geführt, ist die nötige Bewilligung einzuholen. Das ausgefüllte Gesuch ist spätestens 20 Tage vor dem Anlass bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Die Bewilligung erteilt das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland.

Zusätzlich zum Bewilligungsgesuch wird die Anleitung zur Selbstkontrolle vorgelegt. Sie ist bei Bedarf dem Lebensmittelinspektor vorzuweisen.

Die Formulare können auf der Homepage des Regierungsstatthalteramtes heruntergeladen werden.

Lebensmittelkontrolle 

Seit 1. Januar 2008 ist das Kantonale Laboratorium für die amtliche Lebensmittelkontrolle zuständig und überwacht, dass die Vorschriften im Lebensmittelgesetz eingehalten werden. Die Gemeinden haben bezüglich Lebensmittelkontrolle keine Verantwortlichkeit mehr.

Kantonales Laboratorium
Postfach
3000 Bern 9
T 031 633 11 11
F 031 633 11 99
www.gef.be.ch
info.kl@gef.be.ch

Hundewesen 

Hundetaxe

Gemäss Art. 28a des Gebührenreglements der Gemeinde Riggisberg wird eine Hundetaxe erhoben. Taxpflichtig sind die Hundehalterinnen und Hundehalter, welche am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben.

Die Hundetaxe beträgt zur Zeit 100.00 Franken pro Hund.

Lotto/Tombola 

Ab 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas (Glücksrad/Zwirbelet/Redlet) an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht.  Die Meldung hat bis spätestens 30 Tage vor der Durchführung mittels Onlineformular zu erfolgen.

Hier der Link zur Homepage: https://www.fobe.sid.be.ch/de/start/bewilligungen-meldungen/lottos-tombolas.html

Kontakt für Fragen:

Sicherheitsdirektion des Kantons Bern SID
Fonds und Bewilligungen
Kramgasse 20
3011 Bern
Tel. +41 31 636 01 39

Ortspolizeiaufgaben 

Ziel der polizeilichen Aufgabenerfüllung ist die Wahrung der polizeilichen Schutzgüter. Diese lassen sich unter den Oberbegriff der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zusammenfassen.

Der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Staates. Neben Bund und Kantonen sind dazu auch die Gemeinden auf vielfältige Weise tätig (z.B. Fundbüro, ruhender Verkehr, Lärmstörungen etc.).

Wildhüter

Das Jagdinspektorat des Amtes für Landwirtschaft und Natur (LANAT) wurde per 1. Januar 2014 neu organisiert. Die Wildhüter sind künftig zwischen 7 und 19 Uhr unter Gratis-Nummer 0800 940 100 erreichbar.

Von 19 bis 7 Uhr werden Personen, welche die neue Telefonnummer kontaktieren, an die Polizei weitergeleitet, welche bereits seit 1. Januar 2013 nachts bei Verkehrsunfällen mit Wildtieren ausrückt.

webcontact-2018.riggisberg@itds.ch