Soziales

Adoptionen 

Das Kantonale Jugendamt (KJA) ist die zuständige Behörde für alle Adoptionsverfahren im Kanton Bern:

Kantonales Jugendamt
Gerechtigkeitsgasse 81
3011 Bern
Tel. 031 633 76 33
www.kja.dij.be.ch
info.dij@be.ch

Arbeitsamt 

Zuständig sind die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV-Standorte). Die Stellensuchenden müssen sich persönlich auf das RAV begeben und folgende Unterlagen mitbringen:

  • Personalausweis (Pass, Identitätskarte oder Führerausweis)
  • Ausländerausweis für Personen, die nicht das Schweizer Bürgerrecht haben
  • aktuelle und vollständige Bewerbungsunterlagen

Die Anmeldung sollte möglichst rasch, jedoch spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Eine Anmeldung ist Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr (Freitag bis 16.30 Uhr) möglich. Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig.

Weitere Informationen finden Sie unter www.be.ch/rav

Betreuungsgutscheine

Die Gemeinde Riggisberg gibt ab dem 1. August 2020 Betreuungsgutscheine zur Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung aus. Hier finden Sie weitere Informationen:

Informationen zum Betreuungsgutscheinsystem für Eltern
Broschüre Betreuungsgutscheine des Kantons Bern

Link zur Online-Plattform KiBon

Bei Fragen zu den Betreuungsgutscheinen dürfen Sie sich direkt an ramona.daehler@riggisberg.ch / 031 808 01 29 wenden.

Fahrdienst

Der Samariterverein Riggisberg-Thurnen bietet Fahrdienste an. Unkompliziert und zuverlässig.
Vermittung: Verena Badertscher 033 359 37 30.

Kindes- und Erwachsenenschutz 

Am 1. Januar 2013 ist das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Auf diesen Zeitpunkt hin nehmen im Kanton Bern die elf neuen kantonalen, aber regional organisierten Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) sowie die burgerliche KESB ihre Arbeit auf. Sie lösen die bisherigen vormundschaftlichen Behörden ab.

Zuständig für die Gemeinde Riggisberg ist ab 1. Januar 2013 folgende Behörde:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Mittelland Süd
Tägermattstrasse 1
Postfach 1224
3110 Münsingen
Tel. 031 635 21 00
Fax 031 635 21 49
info.kesb-ms@be.ch

KITA KiRi 

Die Kita Riggisberg mit grossem Garten befindet sich im Schloss Riggisberg (Schlossgarten Riggisberg). Insgesamt bietet die Kita 12 Plätze an. Die Kinder werden in einer altersgemischten Gruppe, im Alter von 3 Monaten bis zum Abschluss des Kindergartens, betreut.

Die Kita ist von 6.45 bis 18.15 Uhr geöffnet.

www.kita-riggisberg.ch/

Tagesfamilienverein Gantrisch 

Seit 1. Januar 2010 ist die Gemeinde Riggisberg dem Tagesfamilienverein Gantrisch angeschlossen. Der Verein vermittelt Tagespflegeplätze.

Vermittlerin
Karin Gonseth
Schlossweg 5
3132 Riggisberg
078 628 76 82 / 031 802 09 84
karin.gonseth@tagesfamilienverein-gantrisch.ch
www.tagesfamilienverein-gantrisch.ch

Mütter- und Väterberatung 

Beratungsstelle für Eltern mit Kindern ab Geburt bis 5 Jahre

Mütter- und Väterberatung des Kantons Bern
Das kostenlose Beratungsangebot der Mütter- und Väterberatung rund um Gesundheit, Entwicklung und Erziehung richtet sich an Familien mit Kindern ab Geburt bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. Mehr zu den verschiedenen Beratungsangeboten in unserer Gemeinde oder in der Nähe erhalten Sie unter www.mvb-be.ch oder telefonisch unter 031 552 16 16.

Pflegekinderbereich 

Möchten Sie ein Pflegekind bei sich aufnehmen? Dann wenden Sie sich bitte an die Pflegekinderaufsicht des Regionalen Sozialdienstes Riggisberg.

Man unterscheidet zwischen Familienpflege, Tagespflege und Heimpflege

Familienpflege

Von Familienpflege spricht man, wenn 1 - 3 unmündige Kinder dauernd, also tags- und nachtsüber, ausserhalb des elterlichen Haushaltes durch andere Personen als die leiblichen Eltern betreut werden. Die Familienpflege ist bewilligungspflichtig.

Die Bewilligungspflicht gilt auch für Verwandte inklusive Grosseltern eines Pflegekindes. Ausnahme: Der Elternteil, welcher die rechtliche Obhut nicht innehat, braucht keine Bewilligung, wenn das Kind bei ihm lebt.

Tagespflege

Wer sich allgemein anbietet, Kinder tagsüber im eigenen Haushalt gegen Entgelt zu betreuen, meldet sich der zuständigen KESB. Tagesfamilien dürfen höchstens fünf gleichzeitig anwesende Kinder unter 12 Jahren betreuen.

Meldepflicht besteht, wenn an mindestens fünf Stunden pro Tag oder insgesamt zehn Stunden pro Woche Kinder im eigenen Haushalt betreut werden.

Die KESB überträgt die Durchführung der Aufsicht der für den Wohnsitz der Tagespflegefamilie zuständigen kommunalen Pflegekinderaufsichtsperson. Diese arbeitet in der Regel mit einer Tageselternorganisation zusammen. Die Pflegekinderaufsichtsperson erstattet der KESB regelmässig Bericht über ihre Aufsichtstätigkeit.

Das heisst: Wer durch öffentliche Anschläge, Inserate oder auch nur mittels Mund-zu-Mund-Propaganda bekannt gibt, dass er / sie gegen Bezahlung regelmässig Kinder betreut, muss der zuständigen KESB an seinem / ihrem Wohnsitz vorgängig eine entsprechende Meldung machen.

Die meldepflichtige Tagespflege untersteht derselben Aufsicht wie die Familienpflege.

Heimpflege

Wer mehr als fünf Kinder in Tagespflege betreuen will, benötigt nach wie vor eine Heimbewilligung. Zuständig für deren Erteilung ist das Kantonale Jugendamt.

Regionaler Sozialdienst

Wer kann zu uns kommen?

Alle Einwohnerinnen und Einwohner der angeschlossenen Gemeinden können unsere Dienstleistungen unabhängig ihrer Nationalität, ihres Geschlechts oder ihrer Religion in der Regel unentgeltlich in Anspruch nehmen. Wir beraten Einzelpersonen, Paare und Familien.

Was bieten wir an?

Wir beraten bei persönlichen, familiären, sozialen und finanziellen Anliegen. Wo nötig vermitteln wir Kontakte zu anderen Fachstellen. Wir übernehmen Aufgaben im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz.

Wer sind wir?

Unser Team besteht aus sechs Sozialarbeitenden und drei Sachbearbeitenden im Sekretariat.

Amtsgeheimnis

Die Mitarbeitenden des Regionalen Sozialdienstes Riggisberg sind an das Amtsgeheimnis gebunden. Sie orientieren die Behördenmitglieder nur über diejenigen Daten, welche für Entscheide und Beschlüsse von Bedeutung sind.

Finanzielle Unterstützung (Sozialhilfe)

Besteht eine finanzielle Notlage und sind alle anderen Hilfsquellen ausgeschöpft, kann nach Prüfung der Situation finanzielle Unterstützung ausgerichtet werden. Schulden können im Rahmen der Sozialhilfe nicht übernommen werden. Melden Sie sich daher frühzeitig beim Sozialdienst. Die Höhe der Sozialhilfeleistungen richtet sich nach Ihren persönlichen Verhältnissen. Die Anspruchsberechtigung wird im Einzelfall anhand der verbindlichen SKOS-Richtlinien und den Grundsätzen der Kommission Regionale Sozialbehörde Riggisberg geprüft.

Wer Sozialhilfe erhält, muss seinerseits etwas dafür tun, um seine Notlage zu lindern oder zu beheben. Leistungen der Sozialhilfe dürfen nicht zweckentfremdet werden. Die Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen kann mit Weisungen und Auflagen verbunden werden. Es wird eine Zielvereinbarung erarbeitet welche periodisch überprüft und angepasst wird.

Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe

Kommt ein Elternteil der vereinbarten Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder den Kindern nicht nach und es besteht eine rechtskräftige Trennungsvereinbarung, ein Scheidungsurteil oder ein Unterhaltsvertrag, so leistet die zuständige Behörde Ihrer Wohngemeinde Hilfe. Diese Aufgaben wurden an den Sozialdienst Schwarzenburg abgetreten.

Sozialdienst Schwarzenburg
Bernstrasse 11
3150 Schwarzenburg
031 734 00 60
sozialdienst@schwarzenburg.ch

Kindes- und Erwachsenenschutz

Es gibt Situationen in denen eine freiwillige Beratung nicht reicht - in denen Schutz und Unterstützung von Gesetzes wegen benötigt werden. In solchen Fällen übernehmen wir Beistandschaften, die von den Betroffenen auf eigenes Begehren gestellt oder von der KESB verfügt werden.

Kindesschutzmassnahmen werden von uns im Auftrag der jeweiligen Behörden abgeklärt.

Leitbild Riggisberg. Thema: Soziales und Sicherheit

Wir fördern Angebote im Kinder-, Jugend-, Familien- und Altersbereich

Das heisst für uns
Unterstützung und Förderung von familienfreundlichen Betreuungsangeboten

Ziel
In unserer Gemeinde gibt es bedarfsgerechte, familienfreundliche Betreuungsangebote

Leitbild Riggisberg

webcontact-2018.riggisberg@itds.ch